Wie und wo kann ich wählen?
Ab 16. September werden an alle Wahlberechtigten automatisch Briefwahlunterlagen versandt. Ihre Briefwahlunterlagen können sie jederzeit an die angegebene Adresse per Post schicken bzw. zu den Öffnungszeiten in beiden Pfarrämtern abgeben. Eine Anleitung zum korrekten Ausfüllen und Versenden des Wahlzettels finden Sie in Ihren Wahlunterlagen.
Am 20. Oktober ist Wahltag. An diesem Tag können Sie Ihre Stimme in einem unserer Wahllokale persönlich abgeben. Bitte bringen Sie dazu Ihren Wahlschein mit, den Sie zusammen mit den Briefwahlunterlagen per Post erhalten haben. Die Wahllokale haben an diesem Tag zu folgenden Zeiten geöffnet:
Bethanienkirche, Kapernaumkirche, Evangeliumskirche von 9:30 bis 13 Uhr
Simeonskapelle im Wohnstift Augustinum von 9 bis 12 Uhr
In jeder unserer Kirchen findet an diesem Tag auch ein Gottesdienst zur Kirchenvorstandswahl statt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Kirchengemeindeglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben bzw. das 14. Lebensjahr vollendet haben und konfirmiert sind und mindestens seit drei Monaten (also seit dem 20. Juli) unserer Kirchengemeinde angehören.
Sie können sich vergewissern, ob Sie im Wahlberechtigten-Verzeichnis eingetragen sind. Zwischen dem 22. September und dem 6. Oktober können Sie in den beiden Pfarrämtern zu den Bürozeiten sowie nach den Gottesdiensten Einsicht nehmen. Bei Unstimmigkeit können Sie Ihre Aufnahme beim Vertrauensausschuss beantragen.
Wer sind die Kandidierenden?
13 Kandidierende wollen ihre Zeit, Kraft, Ideen und Visionen für unsere Kirchengemeinde einbringen. Hier können Sie sie näher kennenlernen. Außerdem stellen sich die Kandidierenden in mehreren Gottesdiensten persönlich vor:
am 22. September um 10 Uhr in der Simeonskapelle und um 10:30 Uhr in der Bethanienkirche
am 29. September um 10:30 Uhr in der Evangeliumskirche
am 6. Oktober um 10:30 Uhr in der Kapernaumkirche
Wie viele Stimmen habe ich?
Egal, ob Sie im Wahllokal oder per Briefwahl wählen, Sie können bis zu acht Stimmen auf dem Wahlzettel vergeben. Jedem Kandidierenden kann nur eine Stimme gegeben werden. Es werden also acht Kirchenvorsteher:innen gewählt.
Der neu gewählte Kirchenvorstand wird dann zwei weitere Personen in den Kirchenvorstand berufen, um z. B. bestimmte inhaltliche Kompetenzen einzubringen bzw. Altersverteilung, regionale Zugehörigkeiten etc. angemessen zu berücksichtigen. Somit besteht dann der künftige Kirchenvorstand aus insgesamt zehn ehrenamtlichen Mitgliedern sowie den Pfarrer:innen der Gemeinde.
Wann steht das Ergebnis fest?
Das Ergebnis der Wahl wird am 21. Oktober in unseren Schaukästen und auf der Homepage bekanntgegeben und im Gottesdienst am 27. Oktober in der Evangeliumskirche abgekündigt. Bis zum 3. November ist die Frist für eine mögliche Wahlanfechtung.
Die Amtszeit des neuen Kirchenvorstands beginnt am 1. Dezember und dauert sechs Jahre. Im Gottesdienst am 8. Dezember werden die neuen Kirchenvorsteher:innen in der Kapernaumkirche in ihr Amt eingeführt.